Zum 1.1.2025 sieht das Verfahren des Erwerbs von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz künftig nur noch eine digitale Antragstellung oder eine Antragstellung beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) vor. Die Meldebehörde ist somit ab dem 01.01.2025 nicht mehr zuständig.
Um Untersuchungsberechtigungsscheine zu beantragen, werden zwei Möglichkeiten bereitgestellt:
1. Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins online
Die oder der Jugendliche authentifiziert sich online mittels elektronischer Identität des Personalausweises nach Registrierung in einem webbasierten Portal, um das Untersuchungsberechtigungsschein-Identitätsdokument (UBS-ID) zu beantragen.
2. Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Damit die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins im Ausnahmefall auch für den Jugendlichen gewährleistet werden kann, der keine digitale Antragsmöglichkeit hat, kann der UBS beim TLV schriftlich oder durch persönliches Erscheinen beantragt werden.
Die Bearbeitung eines entsprechenden Antrages erfolgt durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz:
Regionalinspektion Mittelthüringen
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
Telefon: 0361-573831620
E-Mail: Poststelle.AS_Ost @tlv.thueringen.de
Quelle: Staatsanzeiger Nr. 34/2024 Thüringen
Verwaltungsvorschrift zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz im digitalen Verfahren