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Aktuelles Detail

Freiwillige für das Schöffenamt gesucht!

Die Amtsperiode der Schöffen im Freistaat Thüringen läuft am 31.12.2023 aus.

 

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die für eine fünfjährige Amtsperiode in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten ihres Wohnsitzbereiches in der Hauptverhandlung mitwirken. Sie sollen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung einbringen. Eine juristische Ausbildung ist hingegen nicht erforderlich. Notwendig sind allerdings soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Menschenkenntnis, um das Amt gut ausfüllen zu können. Schöffen stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und die notwendige körperliche Eignung für den erforderlichen Sitzungsdienst. Schöffen sind Teil der Rechtsprechung und erfüllen eine wichtige Aufgabe im Rechtsstaat. Das Schöffenamt bietet eine gute Möglichkeit, sich ehrenamtlich in unser Gemeinwesen einzubringen.

 

Grundsätzlich kann jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffe werden. Eine besondere Qualifikation wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt. Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die durch einen Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Nicht zum Schöffen berufen werden sollen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind. Weiterhin scheidet ein Schöffenamt für alle Personen aus, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind.

 

Für den Zeitraum ab 1. Januar 2024 werden jetzt Bürgerinnen und Bürger gesucht, die Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt in der Thüringer Justiz haben.

 

Ein Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffin/Schöffe finden Sie hier.

 

Den Vorschlag reichen Sie bitte schriftlich ein bei der 

 

Gemeinde Nesse-Apfelstädt

OT Neudietendorf

Zinzendorfstraße 1

99192 Nesse-Apfelstädt

 

Nähere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie beim Sie beim Bundesverband ehrenamtlicher Richter und Richterinnen e.V. unter www.schoeffen.de und beim Thüringer Justizministerium unter https://justiz.thueringen.de/schoeffenwahl

 

So erreichen Sie uns

Kontakt

Gemeinde Nesse-Apfelstädt
OT Neudietendorf
Zinzendorfstraße 1
99192 Nesse-Apfelstädt

Telefon: 036202 840 10
Telefax: 036202 840 11
infonoSpam@nesse-apfelstaedt.de 

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Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr

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