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Aktuelles Detail

Seit dem 01.01.2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr verlängert!

Mit der Abschaffung des Kinderreisepasses wird der enorme Aufwand für die Eltern minimiert, da der Reisepass und Personalausweis für Personen unter 24 Jahre 6 Jahre gültig ist.

Um mit Ihrem Kind auf Reisen zu gehen, benötigt es ab der Geburt ein Ausweisdokument. Innerhalb der EU reicht der Personalausweis; außerhalb der EU reicht in der Regel ein Reisepass.

Bitte prüfen Sie rechtzeitig im Voraus die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente, da zwischen der Antragstellung und der Aushändigung 2 bis 4 Wochen liegen können.

Zur Beantragung benötigen Sie ein biometrisches Passbild ihres Kindes sowie die Geburtsurkunde und die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils, außerdem muss Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein.  

Zur Beantragung können Sie gern unsere Sprechzeiten dienstags 09-12 Uhr und 13-18 Uhr oder freitags 09-12 Uhr nutzen. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit unter der 036202/84041 einen Termin außerhalb unserer Sprechzeiten vereinbaren.

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Gemeinde Nesse-Apfelstädt

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Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Zinzendorfstraße 1
99192 Nesse-Apfelstädt

Telefon: 036202 840 10
Telefax: 036202 840 11
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09:00 - 12:00 Uhr und
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