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Veröffentlichung des Entwurfs des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie“ Mittelthüringen

Veröffentlichung des Entwurfs des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie“ Mittelthüringen

Wie schon zur Einwohnerversammlung und in Gemeinderatssitzungen ausgeführt, ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zum Ausbau der regenerativen Energieerzeugung die Ausweisung von sogenannten Windvorranggebieten zur Errichtung von neuen Windkraftanlagen notwendig. Ohne die Nutzung dieser regionalplanerischen Steuerungsmöglichkeit zur Erfüllung des gesetzten Flächenzieles besteht die Gefahr, dass fast überall im Außenbereich Windkraftanlagen entstehen könnten. Dies ist so in den geltenden gesetzlichen Grundlagen festgeschrieben. Selbstverständlich sind dabei Mindestabstände und eine Vielzahl Schutzvorschriften (z.B. Naturschutz, Immissionen usw.) im jeweiligen Genehmigungsverfahren einzuhalten. Eines dieser möglichen Windvorranggebiete (W 35 – Apfelstädt) liegt in der Gemarkung Apfelstädt zwischen Apfelstädt, Neudietendorf und Klein- und Großrettbach.

Die Unterlagen des Entwurfs des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie“ Mittelthüringen mit den zweckdienlichen Unterlagen werden vom 26.02.2024 bis einschließlich 25.04.2024 auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen veröffentlicht und stehen unter nachfolgender Adresse zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit:

https://regionalplanung.thueringen.de/mittelthueringen/regionalplan-mittelthueringen/aufstellung-2stpwind

Zudem liegen die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums in analoger Form (Papierform) sowie über ein digitales Lesegerät bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen zur Einsichtnahme durch jedermann in der nachfolgenden Stelle und während der nachfolgend angegebenen Öffnungszeiten aus:

Regionale Planungsstelle Mittelthüringen
beim Thüringer Landesverwaltungsamt,
Jorge-Semprún-Platz 4,
99423 Weimar,
Haus II (Anmeldung beim Pförtner)

Montag

08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Dienstag

08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Mittwoch

08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Donnerstag

08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Freitag

08:30 – 12:00 Uhr


Um eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 0361/57 332-1600 wird gebeten.

Als zusätzliches Informationsangebot stehen während des Veröffentlichungszeitraums Unterlagen in analoger Form sowie über digitales Lesegerät beim

Landratsamt Gotha
Amt für Bauordnung und Bauleitplanung, Raum 2.5,
Emminghausstraße 8, 99867 Gotha

 

Montag, Mittwoch und Freitag:

09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag:

09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag:

09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr


zur Verfügung.

Der Gemeindeverwaltung liegen die Unterlagen zwecks Einsichtnahme nicht vor.

Stellungnahmen zum Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie“ Mittelthüringen einschließlich seiner Begründung und dem Umweltbericht können vom 26.02.2024 bis einschließlich 25.04.2024 eingereicht werden und sollen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:

teilplan.windnoSpam@tlvwa.thueringen.de

Stellungnahmen, die an diese E-Mail-Adresse übermittelt werden, erhalten eine Eingangsbestätigung.

Darüber hinaus können Stellungnahmen persönlich oder postalisch abgegeben oder mündlich zur Niederschrift beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 300, Regionale Planungsstelle Mittelthüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, vorgebracht werden.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, sich über den Entwurf der Planung zu informieren und bringen Sie im Rahmen der Anhörung Ihre Anregungen und Einwände gegenüber der Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen vo.

So erreichen Sie uns

Kontakt

Gemeinde Nesse-Apfelstädt
OT Neudietendorf
Zinzendorfstraße 1
99192 Nesse-Apfelstädt

Telefon: 036202 840 10
Telefax: 036202 840 11
infonoSpam@nesse-apfelstaedt.de 

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