Auftakt der Wärmeplanung in der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
Meldung aus Nesse-ApfelstädtAm 05.02.2026 fand die Auftaktveranstaltung zur Erstellung des gemeindlichen Wärmeplans in der Gemeindeverwaltung statt. Der Gemeinderat hatte hierzu in der Novembersitzung die Vergabe des Planungsauftrages an die TEAG Thüringer Energie AG beschlossen. Die TEAG wird bei der Erstellung des Wärmeplans von der IPH Selzer Ingenieure GmbH unterstützt.
Die kommunale Wärmeplanung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, die bis zum 30. Juni 2028 für alle Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern abgeschlossen sein muss.
Was ist ein kommunaler Wärmeplan?
Ein kommunaler Wärmeplan ist ein strategisches Element für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung innerhalb der Gemeinde. Er umfasst eine Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs, stellt eine Prognose für den zukünftigen Wärmebedarf auf und hat die Versorgungssicherheit für die Einwohnerschaft und die ansässigen Unternehmen im Blick. Mit dem Wärmeplan soll ermöglicht werden, die Wärmeversorgung in einem bestimmten Gebiet langfristig zu planen und zielgerichtet umzusetzen.
Wichtige Leitfragen hierbei sind:
Wie hoch ist der aktuelle Wärmeenergieverbrauch?
Wo liegen Einsparpotenziale?
Welche vorhandenen Netzinfrastrukturen gibt es?
Welche Potenziale für erneuerbare Energien und welche Abwärmequellen gibt es?
Welche Quartiere sind für Wärmnetze oder für dezentrale Einzelheizungen überhaupt geeignet?
Mit welchem Technologiemix sind Wärmenetze zukünftig zu betreiben und welche Kosten entstehen?
Basierend auf der erstellten Bestandsanalyse und der Potentialanalyse wird ein Zielszenario definiert. Dieses legt fest, wie eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung in der Gemeinde umgesetzt werden kann. Darauf aufbauend wird eine Umsetzungsstrategie entwickelt, die konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen formuliert, um das festgelegte Ziel zu erreichen.
Der Kommunale Wärmeplan soll hierbei als Orientierungsgrundlage für die Entwicklung der Wärmeversorgung dienen. Es ergeben sich daraus weder für Einwohnerschaft, noch für Unternehmen oder öffentliche Träger unmittelbar Verpflichtungen zur Umsetzung.
Der Plan enthält in textlicher und kartografischer Form u. a. die grundstücks- und baublockbezogene Einteilung des Gemeindegebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete, also die Eignung des Gebietes für eine Wärmeversorgung über ein Wärmenetz (Nah- oder Fernwärme), ein Gasnetz (mit grünem Wasserstoff oder grünem Methan) oder die dezentrale Versorgung. Zudem werden Angaben zu verschiedenen Zieljahren (2030, 2035, 2040 und 2045) gemacht. Vervollständigt werden die Darstellungen durch die Angabe der Wahrscheinlichkeit einer Eignung („sehr wahrscheinlich geeignet“, „wahrscheinlich geeignet“, „wahrscheinlich ungeeignet“, „sehr wahrscheinlich ungeeignet“).
Nach dem derzeitigen Zeitplan wird der Wärmeplan voraussichtlich bis zum Jahresende 2026 vorliegen. Es wird im Rahmen des Aufstellungsprozesses eine Akteursbeteiligung und eine Beteiligung / Information der Öffentlichkeit stattfinden.
Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung in Thüringen finden Sie bei der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur sowie im Wärmeplanungsgesetz unter:
https://www.thega.de/themen/klimafreundliche-waerme/kommunale-waermeplanung
https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/BJNR18A0B0023.html
Datenschutz
Die Regelungen in § 8 Abs. 4 und § 16 ThürKlimaG schaffen die nach allgemeinem Datenschutzrecht erforderliche Rechtsgrundlage für die Datenbereitstellung. Sowohl Gewerbe und Industrie, Energieversorger und Netzbetreiber sowie Schornsteinfeger werden aufgefordert, Daten bereitzustellen. Sie als Einwohnerin und Einwohner müssen allerdings nicht aktiv werden.
Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürgerinnen und Bürger oder auf den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens.
Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung besteht keine Pflicht zur Information der betroffenen Personen durch die zur Datenübermittlung angehaltenen Energieunternehmen und öffentlichen Stellen. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Kommunen die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.
Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung, teilt die Gemeindeverwaltung Nesse-Apfelstädt Folgendes mit:
Die Landgemeinde Nesse-Apfelstädt beabsichtigt nicht, die Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die Daten erhoben wurden. Andernfalls stellt die Gemeindeverwaltung betroffenen Personen vor einer Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung Art. 13 Abs. 2 zur Verfügung.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die TEAG Thüringer Energie AG und die IPH Selzer Ingenieure GmbH (Auftragnehmer) auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Dabei werden Daten zum Energie- oder Brennstoffverbrauch sowie zum Stromverbrauch für Heizzwecke erfasst. Die Daten werden nach der Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und die für die Landgemeinde Nesse-Apfelstädt zuständigen Energieversorgungsunternehmen (Strom-, Gas- und Wärmenetzbetreiber).
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