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Wahl der Ortschaftsbürgermeister

Die Ortschaftsbürgermeister werden zugleich mit den Gemeinde- und Ortschaftsräten gewählt. Die Amtszeit beginnt und endet mit der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderates. Im Falle einer Wiederholungswahl beginnt sie frühestens am Tag nach der Annahme der Wahl.

 

Das Wahlgebiet für die Wahl der Ortschaftsbürgermeister bildet die jeweilige Ortschaft.

 

Jeder Wähler hat eine Stimme. Wird nur ein oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an Wahlvorschläge durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, findet eine Stichwahl unter den zwei Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt.

Die letzte Wahl der Ortschaftsbürgermeister fand am 26. Mai 2024 statt.