Herr Christian Jacob
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Bereich: Bürgermeister |
Vorstellung
Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und bestimmt die Geschäftsverteilung (§ 29 Abs. 1 ThürKO). Er vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderates und der Ausschüsse.
Die Entscheidung über die Verwaltungsgliederung ist in Abhängigkeit zu dem durch die Gemeinde zu erfüllendem Aufgabenspektrum sowie den sachlichen und personellen Gegebenheiten getroffen worden. Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten der Gemeinde. Für den ordnungsgemäßen Geschäftsgang und die sachgerechte Aufgabenerledigung bestehen interne Regelungen zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen auf einzelne Beschäftigte.