Auf dieser Seite stellt Ihnen die Gemeinde Nesse-Apfelstädt Informationen zu den Wahlen, der Wahlgebietseinteilung, Wissenswertes zu den gesetzlichen Vorschriften u.a. zur Verfügung.
Des Weiteren können Sie sich über die Wahlergebnisse der Vergangenheit informieren.
Bei Fragen zu den Wahlen allgemein sowie zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro.
- Wahlbüro -
Zinzendorfstr. 1
99192 Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf
Tel.: 036202 840 - 40 oder - 45
Fax : 036202 84011
wahlen @nesse-apfelstaedt.de
Bitte beachten Sie, dass die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt bzw. in den Verkündungstafeln der Gemeinde Nesse-Apfelstädt erfolgt. Informativ finden Sie diese unter dem Punkt „Bekanntmachung“ bei der jeweiligen Wahl.
Die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments richtet sich nach den Regelungen des Europawahlgesetzes (EuWG) i. V. m. dem Bundeswahlgesetz (BWG) und der Europawahlordnung (EuWO). Die Amtsperiode dauert fünf Jahre. Den Wahltag bestimmt die Bundesregierung nach Maßgabe der Festsetzung des Wahlzeitpunktes durch den Rat der Europäischen Gemeinschaft.
Die Gemeinde Nesse-Apfelstädt bildet zusammen mit weiteren Gemeinden und Städten den Wahlkreis 67.
Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen zur Zeit 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Bundesland oder als gemeinsame Liste für alle Bundesländer aufgestellt werden. Jeder Wähler hat eine Stimme.
Die letzte Wahl zum 9. Europäischen Parlament fand am 26. Mai 2019 statt.
Die Bundestagswahl findet am 26. September 2021 statt.
Die Bundestagswahl findet nach den Regelungen des Bundeswahlgesetzes (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) statt. Die Wahlperiode des Bundestages beträgt vier Jahre.
Die Gemeinde Nesse-Apfelstädt bildet zusammen mit weiteren Gemeinden und Städten den Wahlkreis 192 Gotha - Ilm-Kreis
Gewählt werden, vorbehaltlich der sich aus dem Bundeswahlgesetz ergebenden Abweichungen, 598 Abgeordnete, davon 299 in den Wahlkreisen und 299 über Landeslisten. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.
Zurzeit nicht möglich.
Wahlhelfer gesucht
Zurzeit nicht möglich.
Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachung - Wahltermin und Wahllokale
Einsicht in Wählerverzeichnisse
Wahlergebnisse
Wahlergebnisse in den Wahlbezirken
Externe Links:
Die Landtagswahl findet voraussichtlich am 26. September 2021 statt.
Die Wahl zum Thüringer Landtag richtet sich nach dem Thüringer Landeswahlgesetz (ThürLWG) und der Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO). Die Wahlperiode des Landtages beträgt fünf Jahre.
Die Gemeinde Nesse-Apfelstädt bildet zusammen mit einigen Gemeinden aus dem Kreis Gotha und einigen Gemeinden aus dem Kreis Sömmerda den Wahlkreis 16 Sömmerda I / Gotha III.
Das Wahlgebiet des Landes Thüringen ist zurzeit in 44 Wahlkreise eingeteilt.
Gewählt werden 44 Abgeordnete in den Wahlkreisen und 44 Abgeordnete aus den Landeslisten. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.
Die Kommunalwahlen richten sich nach den Regelungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO).
Für die Wahl des Kreistages und des Landrates ist die Gemeinde Nesse-Apfelstädt als Gemeindebehörde nur hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung zuständig. Im Übrigen obliegt die Zuständigkeit hierfür beim Landkreis Gotha und dem Wahlleiter des Landkreises Gotha.
In den letzten Jahren wurde das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung überarbeitet. Eine wesentliche Änderung ist die Wiedereinführung der Stichwahlen bei der Wahl des Bürgermeisters, des Ortsteilbürgermeisters und des Landrates sowie das Absenken des Wahlalters auf 16 Jahre (aktives Wahlrecht).
Wahlberechtigt und wählbar bei den Kommunalwahlen sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sowie Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, soweit die weiteren Voraussetzungen, die das Kommunalwahlgesetz an den Wähler und die Bewerber stellt, vorliegen. Weitere Voraussetzungen sind insbesondere das Alter und der Wohnsitz.
Bei Fragen zu den Wahlen können Sie sich an das Wahlbüro der Gemeinde Nesse-Apfelstädt wenden.
Gemeinde Nesse-Apfelstädt
- Wahlbüro -
Zinzendorfstr. 1
99192 Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf
+49 36202 840 - 40
+49 36202 840 - 42
Fax : 036202 84011
E-Mail: wahlen @nesse-apfelstaedt.de
Wahlseite des Landratsamtes Gotha
(mit Informationen für Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerber und Bürger und Bürgerinnen, gesetzlichen Grundlagen und Formularen als Anlagen zur ThürKWO)
Europawahl
Gesamtergebnis in der Gemeinde
Ergebnisse in den Stimmbezirken
Kreistagswahl
Ergebnisse in den Stimmbezirken
Gemeinderatswahl
Ergebnisse in den Stimmbezirken
Ortsschaftsbürgermeister
Ergebnisse in den Stimmbezirken
Ortsratswahl
Ergebnisse Gesamt und in den Stimmbezirken
Apfelstädt - gewählte Bewerber
Ingersleben - gewählte Bewerber
Kleinrettbach - gewählte Bewerber
Bürgermeister
Ergebnis Bürgermeister 21.02.2010
Ergebnis Bürgermeister 17.01.2016
Gemeinderat
Ergebnis Gemeinderat 21.02.2010
Ergebnis Gemeinderat 25.05.2014
Ortschaftsbürgermeister 25.05.2014
Ergebnis Ortschaftsbürgermeister Apfelstädt 25.05.2014
Ergebnis Ortschaftsbürgermeister Gamstädt 25.05.2014
Ergebnis Ortschaftsbürgermeister Ingersleben 25.05.2014
Ergebnis Ortschaftsbürgermeister Neudietendorf 25.05.2014
Weitere Informationen
Gemeinde Nesse-Apfelstädt
OT Neudietendorf
Zinzendorfstraße 1
99192 Nesse-Apfelstädt
Telefon: 036202 840 10
Telefax: 036202 840 11
info @nesse-apfelstaedt.de
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Copyright 2022 - Landgemeinde Nesse-Apfelstädt